Allgemeine Geschäftsbedingung
(AGBs)
für Dienstleistungen in
Hausmeisterdienste / Gebäudereinigung
(Dienstleister ist Unternehmer)
S&V Pro Haus Service
-Energisch und Zielstrebig-
Unternehmer / Dienstleister Herr Schmidt
Schillerstraße 9
98617 Meiningen
E-Mail pro.haus.service@gmx.de
Webseite: www.pro-haus-service.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- des Unternehmens Hausmeisterdienste / Gebäudereinigung -
S&V Pro Haus Service
§ 1 Geltungsbereich der AGBs
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Unternehmens S&V Pro Haus Service, Herr Schmidt – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – Kunden genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGBs abweichen oder Ihnen widersprechen, gelten die einzelvertraglichen Regelungen vor, soweit diese auf die betreffende Bestimmung verweisen und diese ausdrücklich abändern.
§ 2 Vertragsgegenstand der Leistungen AGBs
2.1 Der Dienstleister S&V Pro Haus Service leistet seine Tätigkeiten, deren Umfang sich aus
der spezifischen individualvertraglichen Vereinbarung ergibt, im Wege der Dienstleistungen. Ein Arbeitsvertrag oder Arbeitsverhältnis wird durch die Dienstleistung ausdrücklich ausgeschlossen.
2.2 Es steht den Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
2.3 Es steht den Dienstleister frei, auch auszuwählen für wen er tätig wird.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis § 611 BGB für die Dienstleistung kommt durch Erteilung eines Kundenauftrages durch den Auftraggeber (lt. Angebot) und dessen Annahme zustande.
3.2 Erteilung eines Kundenauftrages durch mündliche Absprache ist daher ausgeschlossen nach gemäß BGH müssen schriftlich Erteilung festgehalten werden.
3.3 Kommt ein Dienstleistungsvertrag zwischen den Vertragsparteien zustande, ist der Auftraggeber an das vom Dienstleister erteilte Angebot gebunden. Bei gewerblichen Kunden ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Bei Verbrauchern ist ein Widerrufsrecht nur bei Fernabsatzverträge und Verträge außerhalb der Geschäftsräume binnen 2 Wochen ab Vertragsabschluss zulässig, soweit der Verbraucher nicht ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichtet.
3.4 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Auftrag beschrieben.
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Die Vertragsdauer wird individualvertraglich festgehalten.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 3 Monaten nach § 622 BGB zum Vertragsende vereinbart.
4.3 Ungeachtet der Frist unter 4.2. kann der Dienstleister an seinen Vertrag festhalten, so dass der Vertragsdauer auf 1 Jahr weiterlaufen.
4.4 Aus wichtigen Gründen kann der Dienstleister fristlos, mithin außerordentlich, kündigen.
Ein wichtiger Grund für den Dienstleister ist insbesondere:
Ein wichtiger Grund ist insbesondere:
§ 5 Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel, die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Leistung nicht möglich, so hat er dem Auftraggeber dies unverzüglich anzuzeigen und unaufgefordert einen alternativen Erbringungstermin anzubieten, zu dessen Annahme der Auftraggeber verpflichtet ist und soweit keine dringlichen Gründe entgegenstehen, wie beispielsweise Krankheit, Urlaub und wichtige betriebliche Belange.
5.4 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines
5.5 Änderungsantrages wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsvertrages des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. wird für eine Überprüfung und / oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
5.6 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften, die das Unternehmen vorweist zur Verfügung, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechende Geräte verfügt, es sei denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Kostenvoranschläge sind generell unverbindlich. Die aufgeführten Preise sind nicht verbindlich und können ggf. durch etwaigen Mehraufwand überschritten werden. Der Kunde ist verpflichtet den Mehraufwand zu bezahlen, im gesetzlichen Rahmen möglich.
6.2 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
6.3 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die auf einer Schätzung basierenden Mengenansätze beruhen auf einem nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
6.4. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Rechnungslegung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
6.5. Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Gleicht der Auftraggeber die Rechnung nicht binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum aus, wird der Rechnungsbetrag i.H.v. 5%-Punkten über den jeweiligen Basiszinssatz der EZB verzinst. Ein Verzug im Hinblick auf den Rechnungsausgleich führt zu weitergehenden Kosten. Der Dienstleister ist berechtigt 5,00 € pro Mahnung, max. drei Mahnungen, an Mahngebühren zu erheben.
6.6. Im Fall der Insolvenz des Auftraggebers ist der Dienstleister berechtigt seine Dienstleistungen unverzüglich einzustellen. Eine Fortleistung der Dienste und spätere Anmeldung zur Insolvenzmasse ist ausgeschlossen. Mit Eröffnung der Insolvenz ist das Vertragsverhältnis beendet. Eine Einstellung der Dienstleistung und vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses kann durch Zahlung der ausstehenden Gesamtsumme des Vertrages in Voraus abgewendet werden.
§ 7 Preisanpassungsklausel
Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die vom Dienstleister zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen zum Zeitpunkt ihrer Lieferung um mehr als 10-15 Prozent steigen oder fallen sollen, hat jede der beiden Vertragsparteien das Recht, von der jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise für die betroffenen vertragsgegenständlichen Materialien an die aktuellen Lieferpreise herbeizuführen. Grund für Preisanpassungen können steigende Versicherungsbeiträge, Personalkosten, Kosten für den Fuhrpark, technische Geräte, Wartungs- und Materialkosten sein.
§ 8 Haftung
8.1. Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produktionshaftungsgesetzes. Der Schadenersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
8.2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1.) erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
§ 9 Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen Allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Meiningen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Dienstleister behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Dienstleistungsvertrag vor. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache Materialen pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Dies gilt auch für das was seitens des Dienstleisters eingebaut oder verbraucht wird. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
§ 11 Gewährleistung und Mängelrüge
Soweit die in unseren Leistung Paketen, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller Auftraggeber und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller Auftraggeber nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Besteller Auftraggeber hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller Auftraggeber bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller Auftraggeber ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleiben davon unberührt.
§ 12 Unsere Aufsichtsbehörden/Kammern
Der Dienstleister unterliegt spezifisch genannte Aufsichtsbehörden:
- Bürgerbüro der Stadt Meiningen – Gewerbewesen mit der Gemeindekennzahl 16066042, Schlossplatz 1, 98617 Meiningen
Unsere Kammerzugehörigkeit:
- IHK Südthüringen – Registrierungsnummer ebenfalls genannt wie bei der Stadt Meiningen
- Handwerkskammer Südthüringen in 98527 Suhl – Reg. NR. 28716
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten Ihr S&V Pro Haus Service - engagiert und zielstrebig.
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